Formular 716.007 richtig ausfüllen
Wer bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet ist, belegt seine Stellensuche monatlich mit einem Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen. Für diesen Nachweis existiert ein standardisiertes Formular des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Es wird in den Unterlagen der Arbeitslosenversicherung unter der Nummer 716.007 geführt und begegnet stellensuchenden Personen häufig einfach als «Formular .007». Dieser Artikel erklärt sachlich, wozu das Dokument dient, welche Angaben es abfragt und worauf beim Ausfüllen zu achten ist. Verbindlich bleiben in jedem Fall die aktuelle Version der Vorlage und die Weisungen der zuständigen Amtsstelle.
Wozu das Formular 716.007 dient
Das Formular ist die strukturierte Zusammenfassung dessen, was eine versicherte Person in einer Kontrollperiode für die eigene berufliche Wiedereingliederung unternommen hat. Es bildet die Grundlage dafür, dass das RAV und die Arbeitslosenkasse beurteilen können, ob die Schadenminderungspflicht nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz erfüllt ist. Der Gesetzestext dazu ist über Fedlex öffentlich einsehbar, die praktischen Merkblätter und Formulare stehen auf arbeit.swiss bereit. Das Formular ersetzt keine Belege, sondern ordnet sie. Wer die Grundlagen des Nachweises insgesamt verstehen möchte, findet sie im Artikel zum Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen.
Die aktuelle Vorlage beschaffen
Viele Personalberatungen händigen das Formular beim ersten Gespräch aus oder senden es per Post zu. Zusätzlich steht es als PDF zum Herunterladen bereit. Sinnvoll ist, die Vorlage vor jeder Kontrollperiode neu zu beziehen, statt eine alte Datei zu kopieren. Formulare der Arbeitslosenversicherung werden periodisch überarbeitet, und eine veraltete Fassung kann Felder enthalten, die es nicht mehr gibt, oder solche vermissen lassen, die inzwischen verlangt werden. Manche Kantone stellen eigene, inhaltlich gleichwertige Varianten zur Verfügung. Welche Fassung im konkreten Fall gilt, sagt die zuständige Beratungsperson.
Kopfbereich: Person und Kontrollperiode
Der obere Teil des Formulars identifiziert die versicherte Person und den Zeitraum. Erfasst werden dort in der Regel Name und Vorname, die Adresse, die Versichertennummer beziehungsweise die AHV-Nummer sowie der Monat, auf den sich der Nachweis bezieht. Diese Angaben wirken nebensächlich, entscheiden aber darüber, ob das Dokument der richtigen Person und der richtigen Periode zugeordnet werden kann. Ein Nachweis ohne Monatsangabe verursacht Rückfragen, und eine falsch abgeschriebene Versichertennummer kann die Verarbeitung verzögern. Weshalb ausgerechnet dieses Formular die AHV-Nummer verlangt, ein Bewerbungsdossier an ein Unternehmen dagegen meistens nicht, erklärt der Beitrag zur AHV-Nummer bei der Stellensuche.
Die Tabelle: eine Zeile pro Bemühung
Den Hauptteil bildet eine Tabelle, in der jede einzelne Arbeitsbemühung eine eigene Zeile erhält. Die Spalten fragen typischerweise nach folgenden Punkten:
- Datum der Bemühung, also der Tag, an dem die Bewerbung versendet oder der Kontakt hergestellt wurde.
- Firma mit Ort, damit das Unternehmen eindeutig bestimmbar ist.
- Gesuchte Stelle oder Tätigkeit, möglichst mit der Bezeichnung aus dem Inserat.
- Art der Bemühung, beispielsweise schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich.
- Ergebnis, also Absage, Einladung zu einem Gespräch oder noch keine Antwort.
Die genauen Spaltenbezeichnungen können je nach Ausgabe leicht abweichen. Massgebend sind immer die Felder der Vorlage, die tatsächlich vorliegt. Wo eine Information fehlt, etwa weil keine Kontaktperson bekannt ist, gehört nichts Erfundenes ins Feld. Ein sachlicher Hinweis wie «Onlineformular ohne Kontaktangabe» ist ehrlicher und im Zweifel besser nachvollziehbar.
Art der Bemühung sauber bezeichnen
Bei der Art der Bemühung entstehen die meisten Unklarheiten. Eine Bewerbung über ein Onlineportal, eine E-Mail mit Dossier im Anhang, ein Telefonat zur Abklärung offener Stellen und ein persönlicher Besuch in einem Betrieb sind unterschiedliche Vorgänge und werden unterschiedlich bewertet. Welche Formen im individuellen Fall angerechnet werden und in welchem Verhältnis sie stehen sollen, ist Teil der persönlichen Vereinbarung mit dem RAV. Branchen spielen dabei eine Rolle: In einigen Bereichen ist die persönliche Vorsprache üblich, in anderen praktisch unbekannt. Statt zu schätzen, lohnt sich die direkte Nachfrage im Beratungsgespräch.
Unterschrift, Frist und Abgabe
Am Schluss steht die Unterschrift. Mit ihr bestätigt die versicherte Person die Richtigkeit der Angaben, weshalb ein nicht unterschriebenes Formular in der Regel zurückgewiesen wird. Für die Einreichung nennt das Merkblatt von arbeit.swiss den fünften Tag des Folgemonats als Termin; der Übermittlungsweg wird mit dem RAV vereinbart. Möglich sind je nach Kanton die Abgabe am Schalter, der Postversand oder die elektronische Erfassung. Welche digitalen Wege es gibt und wie sie sich unterscheiden, behandelt der Artikel RAV-Nachweis online erstellen.
Belege und Aufbewahrung
Das ausgefüllte Formular fasst zusammen, was geschehen ist, beweist es aber nicht von selbst. Deshalb gehören zu jeder Zeile die passenden Unterlagen ins eigene Dossier: das gespeicherte Inserat, das versendete Anschreiben, die Sendebestätigung und später die Antwort des Unternehmens. Inserate verschwinden oft kurz nach Ablauf der Frist aus dem Netz, weshalb ein PDF am Tag der Bewerbung die zuverlässigste Lösung ist. Verlangt die Beratungsperson stichprobenweise Einsicht, sind die Dokumente dann ohne Suchaufwand vorhanden. Praktische Hinweise dazu liefert der Beitrag Bewerbungen richtig dokumentieren.
Häufige Stolpersteine
Wiederkehrende Probleme sind unleserliche Handschrift, fehlende Ortsangaben bei Unternehmen mit mehreren Standorten, Sammeleinträge für mehrere Bewerbungen in einer Zeile und Bemühungen, die alle auf die letzten Tage des Monats fallen. Ebenso heikel ist das nachträgliche Rekonstruieren aus dem Gedächtnis, weil dabei Daten und Bezeichnungen ungenau werden. Wer jede Bemühung direkt nach dem Versand einträgt, hat am Monatsende nur noch eine kurze Kontrolle vor sich. Eine Kopie des eingereichten Formulars bleibt im eigenen Ordner, damit auch Monate später klar ist, was übermittelt wurde.
Fazit
Das Formular 716.007 ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein einfaches Raster für eine nachvollziehbare Stellensuche. Wer die aktuelle Vorlage verwendet, den Kopfbereich korrekt ausfüllt, jede Bemühung einzeln und zeitnah einträgt und die zugehörigen Belege geordnet ablegt, hat den administrativen Teil im Griff. Offene Fragen zur Art der Bemühungen, zur Anzahl und zum Abgabeweg klärt die zuständige RAV-Beratung verbindlich.
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