Die AHV-Nummer bei der Stellensuche

Die dreizehnstellige AHV-Nummer begleitet in der Schweiz jede versicherte Person ein Leben lang. Sie beginnt mit der Länderkennung 756 und dient als eindeutige Kennung in den Sozialversicherungen. Bei der Stellensuche taucht sie an ganz unterschiedlichen Stellen auf: auf Formularen der Arbeitslosenversicherung, in Personalfragebogen und gelegentlich sogar in Online-Bewerbungsmasken. Daraus entsteht Unsicherheit. Muss diese Nummer ins Dossier? Darf ein Unternehmen sie vor einer Anstellung überhaupt verlangen? Und was gilt gegenüber dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)? Dieser Beitrag ordnet die Situationen sachlich ein.

Was die AHV-Nummer ist

Die AHV-Nummer identifiziert Personen in der Alters- und Hinterlassenenversicherung und in weiteren Sozialversicherungen. Sie ist anonymisiert aufgebaut und lässt keine Rückschlüsse auf Geburtsdatum, Geschlecht oder Herkunft zu. Ausgestellt wird sie über die Ausgleichskassen; allgemeine Informationen dazu veröffentlicht die Informationsstelle AHV/IV unter ahv-iv.ch. Wer und unter welchen Bedingungen die Nummer systematisch verwenden darf, ist im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung geregelt, dessen Wortlaut über Fedlex zugänglich ist. Die Nummer ist also kein beliebiges Datenfeld, sondern eine gesetzlich geregelte Personenidentifikation.

Im Bewerbungsdossier gehört sie in der Regel nicht hin

Ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben verfolgen einen klaren Zweck: Sie sollen Qualifikationen, Erfahrung und Motivation zeigen. Für diese Beurteilung ist die AHV-Nummer ohne Bedeutung. Ein Unternehmen, das eine Bewerbung prüft, braucht sie nicht, um über eine Einladung zum Gespräch zu entscheiden. Entsprechend ist es üblich und unproblematisch, sie im Dossier wegzulassen. Das schweizerische Datenschutzrecht folgt dem Grundsatz, dass Personendaten nur für einen bestimmten, erkennbaren Zweck und in verhältnismässigem Umfang bearbeitet werden dürfen. Erläuterungen dazu stellt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte auf edoeb.admin.ch bereit.

Wann Arbeitgeber die Nummer tatsächlich brauchen

Der Zeitpunkt, an dem die AHV-Nummer relevant wird, liegt nach dem Entscheid für eine Kandidatin oder einen Kandidaten. Sobald ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, muss der Betrieb die angestellte Person bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden und die Lohnbeiträge korrekt abrechnen. Dafür ist die Nummer notwendig. Sie wird deshalb typischerweise über den Personalfragebogen oder zusammen mit den Vertragsunterlagen erhoben, oft im selben Schritt wie Bankverbindung, Zivilstand und Angaben zu Kindern. In dieser Phase ist die Weitergabe sachlich begründet.

  • Vor dem Bewerbungsgespräch: für die fachliche Beurteilung nicht erforderlich.
  • Im Auswahlverfahren: keine Notwendigkeit, die Nummer offenzulegen.
  • Nach der Zusage und Vertragsunterzeichnung: für Anmeldung und Lohnabrechnung nötig.
  • Bei Behörden der Sozialversicherung: als Versichertennummer regulär im Einsatz.

Gegenüber dem RAV und der Arbeitslosenkasse

Anders sieht es bei der Arbeitslosenversicherung aus. Dort ist die AHV-Nummer die Versichertennummer und dient der eindeutigen Zuordnung von Dossiers, Taggeldabrechnungen und Formularen. Bei der Anmeldung, im Antrag auf Arbeitslosenentschädigung und auf dem monatlichen Nachweis der Arbeitsbemühungen ist sie deshalb ein reguläres Feld. Wie dieses Formular im Detail aufgebaut ist, beschreibt der Artikel zum Formular 716.007. Offizielle Merkblätter und Formulare der Arbeitslosenversicherung finden sich auf arbeit.swiss. Hier geht es also nicht um eine freiwillige Angabe, sondern um eine gesetzlich vorgesehene Bearbeitung durch eine Amtsstelle.

Onlineportale und Bewerbungsmasken

Manche Bewerbungsplattformen und Personalvermittlungen fragen die AHV-Nummer schon beim Anlegen eines Profils ab. Sinnvoll ist dann die Frage nach dem Zweck. Handelt es sich um ein Pflichtfeld ohne erkennbaren Grund, ist eine sachliche Rückfrage beim Betrieb oder bei der Vermittlung angebracht. Bei Temporär- und Personalverleihfirmen kann die Erhebung früher nötig werden, weil dort das Anstellungsverhältnis mit der Vermittlungsfirma selbst entsteht und die Einsätze kurzfristig abgerechnet werden. Entscheidend ist, dass ein nachvollziehbarer Zweck besteht und dieser transparent kommuniziert wird.

Umgang mit der Nummer im Alltag

Die AHV-Nummer ist zwar kein Passwort, aber ein dauerhaftes Identifikationsmerkmal, das sich nicht einfach ändern lässt. Ein zurückhaltender Umgang ist deshalb angebracht. Praktisch heisst das: die Nummer nicht ungefragt in Dokumente schreiben, die breit gestreut werden, Dateien mit sensiblen Angaben nicht über unsichere Kanäle versenden und den Versicherungsausweis sorgfältig aufbewahren. Wer sich unsicher ist, ob eine Anfrage berechtigt ist, kann den Grund erfragen; ein seriöses Unternehmen kann ihn benennen. Wo die eigenen Unterlagen strukturiert abgelegt sind, fällt es zudem leichter, den Überblick zu behalten. Hinweise dazu gibt der Beitrag Bewerbungen richtig dokumentieren.

Wo die Nummer zu finden ist

Die AHV-Nummer steht auf der Versichertenkarte der Krankenkasse, auf dem AHV-Ausweis, auf Lohnabrechnungen und Lohnausweisen sowie auf Korrespondenz von Ausgleichskassen und Sozialversicherungen. Wer sie nicht findet, wendet sich an die zuständige Ausgleichskasse oder an den bisherigen Arbeitgeber. Für die Anmeldung beim RAV lohnt es sich, die Nummer bereitzuhalten, damit das Dossier ohne Verzögerung eröffnet werden kann.

Fazit

Die AHV-Nummer ist bei der Stellensuche seltener nötig, als viele annehmen. Für Lebenslauf und Motivationsschreiben spielt sie keine Rolle, im Auswahlverfahren ebenso wenig. Relevant wird sie beim Eintritt in ein Arbeitsverhältnis und im Verkehr mit den Sozialversicherungen, wo sie als Versichertennummer eine gesetzlich vorgesehene Funktion erfüllt. Wer diese Unterscheidung kennt, gibt die Nummer dort weiter, wo sie hingehört, und lässt sie weg, wo sie nichts zu suchen hat.

Hinweis zur kantonalen PraxisDie genauen Vorgaben und Prozesse rund um die Arbeitsbemühungen können je nach Kanton, RAV-Zentrum und persönlicher Vereinbarung mit der Personalberatung variieren. Die folgenden Informationen dienen als allgemeiner Leitfaden. Besprich im Zweifelsfall Unklarheiten immer direkt mit deiner zuständigen RAV-Beraterin oder deinem RAV-Berater. Weitere offizielle Details findest du auf arbeit.swiss.
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